Blick auf Schloss Eisenbach

AGB

DIE ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

Bitte beachten Sie die folgenden Bedingungen, die das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und RAD-tuors.de und allen angeschlossenen Produkten regeln und die Sie mit Ihrer Buchung anerkennen. Bei Buchungen von Reisen aus dem Angebot eines anderen Reiseveranstalters fungiert RAD-tours.de lediglich als Vermittler, es gelten dann die Reisebedingungen des jeweiligen, auf der Reisebestätigung genannten Veranstalters.

1. Anmeldung, Reisebestätigung

Die Anmeldung erfolgt auf Grundlage der auf dieser Homepage angeführten Leistungsbeschreibungen. Ihre Anmeldung wird mit unserer schriftlichen Bestätigung wirksam.

2. Zahlung

Bei Vertragsabschluss ist nach Erhalt der Buchungsbestätigung eine Anzahlung von 10 % des Reisepreises (mind. € 50,-) pro Person zu leisten. Spätestens 30 Tage vor Reisebeginn der restliche Reisepreis. Im Anschluss senden wir Ihnen Ihre Reiseunterlagen zu. Ihr im voraus gezahlter Reisepreis ist durch die in §651k BGB enthaltene gesetzliche Regelung Insolvenz versichert.

3. Leistungen und Preise

Die Reisen beinhalten die bei den Tourenbeschreibungen aufgeführten Leistungen.
Der Reisepreis ist pro Person. Einzelreisende haben die Möglichkeit, gegen Aufschlag ein Einzelzimmer zu buchen. Sollte ausnahmsweise in einem Ort die Buchung eines Einzelzimmers nicht möglich sein, so müssen wir auch Einzelreisende gemeinsam in 2-Bett-Zimmern unterbringen. In diesem Fall wird der entsprechende Aufschlag rückerstattet. Einzelreisende können grundsätzlich ein sogenanntes halbes Doppelzimmer buchen. Sie müssen dann jedoch erst den Einzelzimmerzuschlag (EZZ) mit überweisen. Der EZZ wird zurückerstattet, sobald die Belegung des Zimmers mit einer zweiten Person möglich ist.
Für die Einhaltung von Pass-, Zoll- und Devisenbestimmungen ist der Reisende selbst verantwortlich.

4. Leistungsänderungen

Routen- und Programmänderungen können sich aus gegebenen Umständen (z.B. Wetter) oder aus notwendigen organisatorischen Gründen ergeben. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen erweitern, sind von uns schriftlich zu bestätigen.
Berichtigungen von Irrtümern, Druck- und Rechenfehlern sind vorbehalten. Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden grundsätzlich nicht erstattet.

5. Rücktritt oder Umbuchung durch den Kunden

Der Rücktritt von der Reise wird wirksam an dem Tag, an dem die schriftliche Rücktrittserklärung des Teilnehmers beim Veranstalter eingeht.
An Stornogebühren werden, soweit bei den Tourenbeschreibungen nicht anders angegeben, vom Veranstalter bei Reiserücktritt durch den Reisenden berechnet:

  • bis 30 Tage vor Reiseantritt die Anzahlung
  • bis 20 Tage vor Reiseantritt 30 % des Reisepreises
  • bis 10 Tage vor Reiseantritt 60 % des Reisepreises
  • ab dem 10.Tag vor Reiseantritt 90 % des Reisepreises

Bei Nichtantreten der Reise ohne oder verspäteter Rücktrittserklärung ist der volle Reisepreis zu bezahlen.

6. Gewährleistung und Haftung

Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so können Sie Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde. Wir können auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass wir eine gleichwertige Ersatzleistung erbringen. Wir können Abhilfe verweigern, wenn die Ersatzleistung einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb angemessener Frist keine Abhilfe, so können Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag - in Ihrem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen durch schriftliche Erklärung - kündigen. Dasselbe gilt, wenn Ihnen die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, für uns nicht erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch Ihr besonderes Interesse gerechtfertigt wird. Sie schulden uns den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für Sie von Interesse waren. Sie können unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den wir nicht zu vertreten haben.

7. Rücktritt durch den Veranstalter

Wird eine ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl, auf die in der Ausschreibung ausdrücklich hingewiesen wird, nicht erreicht, sind wir ebenfalls berechtigt, von dem Vertrag bis zu 4 Wochen vor Reisebeginn zurückzutreten. In beiden Fällen erhalten Sie den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Zusätzlich wird Ihnen Ihr Buchungsaufwand pauschal erstattet, sofern Sie von einem eventuell unterbreiteten Ersatzangebot keinen Gebrauch machen.
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag kündigen.

Nach Antritt der Reise kann der Reiseveranstalter den Vertrag fristlos kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Reise trotz Abmahnung des Reiseleiters nachhaltig stört oder sich vertragswidrig verhält. Dabei behält der Veranstalter den Anspruch auf den bezahlten Reisepreis.

8. Versicherungen

Die finanziellen Risiken eines Rücktritts können im Rahmen der Versicherungsbedingungen durch den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung abgedeckt werden. Eine Reiserücktrittskostenversicherung, auch in Kombination mit einer Reisegepäckversicherung kann über unser Buchungsformular zusätzlich abgeschlossen werden.
Für Schäden infolge des Verlustes oder der Beschädigung Ihres Reisegepäcks während der Reise können wir nicht haften. Wir empfehlen Ihnen daher auch den Abschluss eines kombinierten Reiseversicherungspakets, das Reisegepäck-, Reiseunfall-, Reisehaftpflicht- und Reisekrankenversicherung enthält.
Eine Sonderbehandlung privater Räder zum Beispiel bezüglich Transport oder Abstellmöglichkeiten wird nicht eingeräumt. RAD-tours.de Reisen übernimmt keinerlei Haftung für Beschädigungen oder Abhandenkommen privater Räder.

9. Haftung

Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die Richtigkeit der Beschreibung aller angegebenen Reisedienstleistungen, für die ordnungsgemäße Auswahl und Vermittlung der Leistungsträger (Hotels, Transportunternehmen u.ä.) und eine gewissenhafte Reisevorbereitung und -abwicklung. Sollten im Programm vorgesehene Besichtigungen aus Gründen undurchführbar sein, die wir nicht beeinflussen können (z.B. Renovierungen, Sperren, Umbauten usw.), können wir nicht verantwortlich gemacht werden. Sie nehmen an der Reise auf eigene Gefahr teil. Jeder Teilnehmer ist allein dafür verantwortlich, dass er den Anforderungen der gebuchten Reise gesundheitlich gewachsen ist. Auch ist jeder Reiseteilnehmer für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung selbst verantwortlich. Es gelten die Beförderungsbedingungen der in Anspruch genommenen Transportunternehmen. Wir haften nicht für Schäden, die ein Teilnehmer sich, anderen Teilnehmern oder Dritten durch die Verletzung der Sorgfaltspflicht zufügt. Unsere Haftung - gleich aus welchem Rechtsgrund - ist insgesamt auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit der Schaden durch uns weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt worden ist oder soweit wir allein wegen Verschuldens eines von uns gewählten Leistungsträgers verantwortlich sind.
In Einzelfällen kann es vorkommen, dass die Gruppe auf verschiedene Unterkünfte aufgeteilt werden muss oder auch die ganze Reisegruppe in einem anderen Hotel untergebracht werden muss. Dabei wird von Ihnen die Bereitschaft vorausgesetzt, notfalls auch mit einem etwas einfacheren Übernachtungsquartier vorlieb zu nehmen. Sollten Sie in einem Hotel, trotz anders lautender Leistungsbeschreibung, kein Zimmer mit D/Bad/WC vorfinden, so wird Ihnen der entsprechende Zuschlag erstattet. Weitere Ansprüche bestehen nicht. Für nicht im Reisepreis enthaltene von Dritten in Anspruch genommene Leistungen (wie z.B. Bootsfahrten) wird jegliche Haftung ausgeschlossen.
Sollten Sie wider Erwarten Grund zur Beanstandung haben, bitten wir Sie, dieses unverzüglich RAD-tours.de mitzuteilen. Der Reisende verpflichtet sich, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist besonders verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu bringen. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Die Reiseleiter und die Leistungsgeber sind jedoch nicht berechtigt, Ansprüche anzuerkennen. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. Darüber hinaus ist Voraussetzung für das Bestehen eventueller Ansprüche uns gegenüber, dass Sie spätestens einen Monat nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung bei RAD-tours.de Reisen schriftlich geltend gemacht werden.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.